Hausordnung
des Cannabis Social Club Growroom Nr. 13 e.V.
§ 1 Allgemeine Grundsätze
Der Cannabis Social Club (CSC) Growroom Nr. 13 e.V. versteht sich als ein Ort des gemeinschaftlichen Anbaus und der Abgabe von Cannabis. Der Konsum sowie das Rauchen sind in den Vereinsräumen untersagt. Alle Aktivitäten des Vereins sind auf den Anbau und die geregelte Abgabe von Cannabis beschränkt. Mitglieder sind verpflichtet, die in dieser Hausordnung festgelegten Regeln zu beachten und sich gegenseitig mit Respekt und Rücksicht zu behandeln.
§ 2 Zutrittsberechtigung
Zutritt zu den Vereinsräumlichkeiten haben nur Mitglieder, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und sich ordnungsgemäß als Mitglied registriert haben. Jedes Mitglied muss beim Betreten der Räumlichkeiten einen gültigen Mitgliedsausweis vorlegen.
§ 3 Anbau und Abgabe von Cannabis
1. Der CSC Growroom Nr. 13 e.V. widmet sich ausschließlich dem Anbau und der kontrollierten Abgabe von Cannabis an seine Mitglieder.
2. Die Abgabe von Cannabis erfolgt auf Grundlage einer monatlichen Bestellmenge, die individuell je nach Sorte und Qualität berechnet wird. Die Preise bewegen sich zwischen 8,50 € und 15 € pro Gramm.
3. Ein Erwerb von Cannabis ist nur durch Vereinsmitglieder erlaubt.
§ 4 Konsumverbot
In den Räumen des CSC Growroom Nr. 13 e.V. ist das Rauchen und der Konsum von Cannabis strengstens untersagt. Es wird lediglich der Anbau und die Abgabe organisiert. Der Konsum ist nur im privaten Umfeld gestattet.
§ 5 Prävention und Aufklärung
Der CSC Growroom Nr. 13 e.V. engagiert sich aktiv in der Präventionsarbeit im Bereich Cannabiskonsum. Es werden regelmäßige fachspezifische Themenabende und Aufklärungsveranstaltungen durchgeführt. Alle Mitglieder sind angehalten, an diesen Veranstaltungen teilzunehmen oder sich über die Inhalte zu informieren.
§ 6 Ordnung und Sicherheit
1. Alle Mitglieder sind verpflichtet, sich an die geltenden Gesetze und Vorschriften zu halten. Das Verhalten in den Vereinsräumlichkeiten muss den allgemeinen Sicherheits- und Hygienebestimmungen entsprechen.
2. Der Handel oder Konsum jeglicher Illegaler Substanzen im Rahmen der Vereinsaktivitäten ist strengstens verboten. Ein Verstoß gegen dieses Verbot führt zur sofortigen Kündigung der Mitgliedschaft und kann im Falle schwerwiegender Verstöße, insbesondere bei Handel, zu einer Strafanzeige führen.
§ 7 Gewaltfreiheit und Respekt
1. Der CSC Growroom Nr. 13 e.V. setzt sich für ein gewaltfreies, respektvolles und gendergerechtes Miteinander ein. Jegliche Form von Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Geschlechtsidentität, sexueller Orientierung, Herkunft, Hautfarbe, Religion oder anderen persönlichen Merkmalen ist strikt untersagt.
2. Gewalt, Mobbing oder andere Formen von Belästigung werden nicht toleriert. Bei Zuwiderhandlung behält sich der Vorstand vor, Mitglieder umgehend zu verwarnen oder, je nach Schwere des Verstoßes, die Mitgliedschaft zu kündigen und rechtliche Schritte einzuleiten.
§ 8 Aufnahmegebühren
Für die Aufnahme in den Verein wird eine einmalige Gebühr von einmalig 50 € für Mitglieder und 80 € für Premium Mitglieder erhoben weitere Informationen zu diesem Thema siehe Preisliste.
Diese Gebühr soll uns als Team und euch Mitglieder vor Leuten schützen die nur Plätze buchen ohne tatsächliches Interesse am Verein und unserer Philosophie. Verwendet wird dieses Geld zum Beispiel für Equipment wie Lampen Lüfter Messgeräte etc. und deren Wartung.
§ 9 Kommunikation
Für Fragen und Anregungen können sich Mitglieder jederzeit per E-Mail an info@cscgrowroom13.de wenden. Der 1. Vorstand Werner M. oder der 2. Vorstand Murat B. wird sich schnellstmöglich um die Anliegen kümmern.
§ 10 Sanktionen
Bei Verstößen gegen diese Hausordnung oder die Satzung des Vereins behält sich der Vorstand vor, Mitglieder zu verwarnen oder im Wiederholungsfall aus dem Verein auszuschließen. Vergehen wie der Handel oder Konsum illegaler Substanzen, sowie Gewalt, Mobbing oder Diskriminierung, führen zur sofortigen Kündigung der Mitgliedschaft und können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen